3G trotz Impfpflicht? Kein Problem!

Verfassungsjurist sieht in Lockerungen für Ungeimpfte nur einen scheinbaren Widerspruch.

Schwarzach Lange galt die 3G-Regel nur am Arbeitsplatz. Jetzt kehrt sie bei körpernahen Dienstleistern zurück. Neben Geimpften und Genesenen haben ab Samstag auch negativ Getestete wieder Zutritt. Anders gesagt: Wer sich nicht an die Impfpflicht hält, darf trotzdem zum Friseur.

Lässt sich das vereinb

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