Geimpft, getestet oder genesen

Ungeimpfte oder nicht Genesene dürfen wieder zum Frisör. Denn bei körpernahen Dienstleistungen wird 2G durch 3G ersetzt. Das heißt, ein gültiges, negatives Testzertifikat reicht, um die Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können. Laut Günther Plaickner, Innungsmeister der Vorarlberger Friseure, sin

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