Zahlreiche Ausnahmen bei der Impfpflicht

Mit der dritten Impfung hat man die Impfpflicht bereits erfüllt. VN/Paulitsch
Neben Schwangeren und Genesenen etwa auch Krebspatienten ausgenommen.
Wien, Bregenz Grundsätzlich unterliegen alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab dem Alter von 18 Jahren der Impfpflicht. Für deren Erfüllung anerkannt sind neben den durch die EU-Kommission zugelassenen Impfstoffen auch zwei chinesische (darunter Sinovac) und drei indische Produkte, nicht aber d