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Der Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Korruption beginnt mit seinen Befragungen am 2. März. APA

Der Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Korruption beginnt mit seinen Befragungen am 2. März. APA

27. Untersuchungsausschuss im Nationalrat zur mutmaßlichen Korruption in der ÖVP.

Wien „Der Nationalrat und der Bundesrat sind befugt, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen.“ So steht es in Artikel 52 der Bundesverfassung, der es Abgeordneten ermöglicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, um ein bestimmtes Thema der Vollziehung genauer unter die Lupe zu ne

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