Kommentar

Gipslöcher und Mehlsack
Der Verfassungsgerichtshof hat eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen: Die Reduktion des Naturschutzgebietes „Gipslöcher“ in Oberlech durch die Landesregierung um gerade mal 900m2 wurde nach einer Anfechtung durch den Landesvolksanwalt als nicht hinreichend begründet aufgehoben. Der VfGH fand in