Das e-Rezept vom Arzt gibt‘s weiterhin

Seit 2020 wird das Pflegegeld jedes Jahr um den Anpassungsfaktor erhöht. Das passiert auch im neuen Jahr und bringt ein Plus von 1,8 Prozent. Das heißt, dass Bezieherinnen und Bezieher zum Beispiel in der ersten Stufe 165,40 statt wie bisher 162,50 Euro erhalten, in der höchsten Stufe sieben sind es 1776,50 statt 1745,10 Euro. Im neuen Jahr verteuert es sich indes, krank zu sein. So ist etwa vorgesehen, dass das E-Card-Serviceentgelt um 25 Cent auf 12,95 Euro steigt, die Rezeptgebühr um 15 Cent auf 6,65 Euro. Menschen mit höherem Einkommen müssen höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen, da die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG auf 5670 Euro erhöht wird. Der Kostenanteil des Versicherten für Heilbehelfe, etwa orthopädische Schuheinlagen, beträgt mindestens 37,80 Euro (bisher 37 Euro), jener bei der Abgabe von Sehbehelfen 113,40 Euro (111 Euro). Für Kur- und Rehabilitationsaufenthalte sind bis zu einem Einkommen von 1030,49 Euro keine Zuzahlungen zu leisten, darüber liegen sie zwischen 9,09 und 22,08 Euro.
Kontaktlose Übermittlung an Apotheken bleibt.
Schwarzach Die Coronapandemie hat es möglich gemacht. Seit dem Frühjahr 2020, als die erste Welle über das Land hereinbrach, können niedergelassene Ärzte ein Rezept elektronisch oder per Fax an die vom Patienten gewünschte Apotheke weiterleiten. Dafür muss der Patient nicht einmal in die Ordination