Kommentar

Betreten und Verweilen
Zu den grundlegenden „Corona-Regeln“ gehört, dass im öffentlichen Raum Abstandsvorschriften eingehalten werden müssen. Konkret lautet die noch immer geltende Bestimmung des § 1 Abs. 1 der „Lockerungsverordnung“: „Beim Betreten öffentlicher Orte ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Hausha