Das aktuelle Recht
Dr. Herwig Mayrhofer
Haftung des Geschäftsführers
Weitgehend bekannt ist, dass gewerberechtliche Geschäftsführer den Behörden gegenüber für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich sind. Dazu gehört auch die Verantwortung für eine unbefugte Gewerbetätigkeit (z.B. bei Verstößen gegen das Betriebsanlagenrecht).
Haftung gegenüb