Hickhack um die Opferschutzstelle

Volksanwalt will Rechte ausweiten, Kinder- und Jugendanwalt widerspricht.
Bregenz Wer als Kind in einem öffentlichen Heim misshandelt wurde, darf sich an die Opferschutzstelle des Landes wenden, erhält eventuell eine Entschädigung und eine Opferschutzrente von 300 Euro pro Monat. Wer als Kind in einem Spital dieselben Misshandlungen erlebte, dem bleibt dieses Recht verweh