Das aktuelle Recht
Dr.
Henrik Gunz

WhatsApp-Nutzung von Kindern

Eltern sind zu ordentlicher Smart­phone-Beaufsichtigung verpflichtet.

Dornbirn Überlassen Eltern ihrem minderjährigen Kind ein digitales ‚smartes‘ Gerät (zB Smartphone) zur dauernden eigenen Nutzung, so stehen sie in der Pflicht, die Nutzung dieses Geräts durch das Kind bis zu dessen Volljährigkeit ordentlich zu begleiten und zu beaufsichtigen.

Kenntnisse der Eltern

Ver

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