Das aktuelle Recht
Sachwalterschaft neu

Mag. Dominik Brun
Die Bundesregierung beabsichtigt, durch ein neues Erwachsenenschutzgesetz ab 1. Juli 2018 die Sachwalterschaft zu reformieren. Dabei sollen künftig die Selbstbestimmung und Autonomie der Betroffenen wesentlich länger aufrechterhalten werden. Das neue Erwachsenenschutzgesetz basiert auf vier Säulen:
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