Auflösung nun doch rechtens
Bregenz. (VN) Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat die Beschwerde des Vereines „Vorarlberger Tierschutzverband“ gegen die Vereinsauflösung abgewiesen.
Die BH Dornbirn hatte den Verein mit der Begründung aufgelöst, der Verein sei nicht mehr handlungsfähig, weil seit 2013 kein ordnungsgemäß gewählte