Das aktuelle Recht

EuGH schränkt Linkfreiheit ein

Dr. Christine Knecht-Kleber

Dr. Christine Knecht-Kleber

Das Urheberrecht gewährt dem Urheber das ausschließliche Recht, sein Werk (z.B. Fotos, Texte uvm.) zu verwerten. Auch im Internet bedarf die Nutzung fremder Werke in der Regel der Zustimmung des Urhebers.

Exklusivrecht des Urhebers

Bislang war das bloße Setzen eines Hyperlinks zulässig, sofern die Que

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