Das aktuelle Recht

Fruchtgenuss- oder Wohnrecht?

Dr. Andreas Oberbichler

Dr. Andreas Oberbichler

Beide Rechte werden an Liegenschaften begründet. Der Fruchtgenussberechtigte hat das Recht, eine fremde Sache ohne jede Einschränkung, aber unter Schonung der Substanz zu gebrauchen. Das Wohnungsgebrauchsrecht, oder kurz Wohnrecht genannt, ist eingeschränkter als das Fruchtgenussrecht. Das Gesetz rä

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