Das aktuelle Recht
Fruchtgenuss- oder Wohnrecht?

Dr. Andreas Oberbichler
Beide Rechte werden an Liegenschaften begründet. Der Fruchtgenussberechtigte hat das Recht, eine fremde Sache ohne jede Einschränkung, aber unter Schonung der Substanz zu gebrauchen. Das Wohnungsgebrauchsrecht, oder kurz Wohnrecht genannt, ist eingeschränkter als das Fruchtgenussrecht. Das Gesetz rä