Das aktuelle Recht
Vom Freiheitsentzug durch die Fußfessel

Strafgefangene, rechtskräftig Verurteilte und Untersuchungshäftlinge können unter bestimmten Voraussetzungen den elektronisch überwachten Hausarrest beantragen. Wird der Antrag vom Leiter der Justizanstalt bzw. im Fall der Untersuchungshaft vom Haftrichter bewilligt, kann die Haftstrafe zu Hause ver