AK setzt sich für das Radfahren im Wald ein

feldkirch. Seit 1975 regelt das Forstgesetz, dass jedermann in Österreich den Wald zu Erholungszwecken betreten darf. Das Radfahren ist aber nur mit Erlaubnis des jeweiligen Waldeigentümers bzw. Forststraßenerhalters gestattet. Mountainbiker durchqueren den Wald nach gültiger Rechtslage deshalb oft

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