Das aktuelle Recht

Informationspflicht bei Wertpapiergeschäften

Reinhard Pitschmann
Reinhard Pitschmann

Wenn Informationspflichten gravierend verletzt werden und hierdurch ein Schaden eintritt, liegt bei einer Kapitalveranlagung ein ersatzfähiger Schaden bereits darin, dass ein Anleger kein wie von ihm gewünschtes wertstabiles, sondern ein Kursschwankungen unterliegendes Wertpapier erworben hat.

Schade

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