Das aktuelle Recht
Keine Rundfunkgebühr für Streaming

Der Empfang von Rundfunkprogrammen über einen bloßen Internetstream ist keine gebührenpflichtige Rundfunkdarbietung.
Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes: Im vorliegenden Sachverhalt sind dem Betroffenen die Rundfunkgebühren vorgeschrieben worden, weil er in seiner Wohnung über einen Breitband-Int