Kinderbetreuung auch in der Wohnung erlaubt

Schichtarbeiter zog bei Klage gegen Tagesmutter den Kürzeren.

dornbirn. Eine Vorarlberger Tagesmutter darf ihre Eigentumswohnung auch zur Kinderbetreuung nutzen. Das stellte der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Urteil fest und wies damit die Klage eines Schichtarbeiters endgültig ab. Dieser hatte eine Tagesmutter und deren Mann auf Unterlassung geklagt. Der

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