Hochwasserschutzprojekt Ill muss sich UVP stellen

Bundesverwaltungsgericht gibt Beschwerde der Naturschutzanwaltschaft Recht.

bregenz, walgau. (VN-sis) Vor gut einem Jahr enschied das Land Vorarlberg, dass für den dritten Abschnitt des Hochwasserschutzprojekts entlang der Ill keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei. Die Naturschutzanwaltschaft legte damals gemeinsam mit zwei Umweltorganisationen Beschwerde

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