Beschwerde eingereicht, jetzt heißt es abwarten

Rechtsanwalt Dr. Anton Tschann reichte gestern die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein. Foto: VN/Hartinger
Rechtsanwalt Dr. Anton Tschann reichte gestern die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein. Foto: VN/Hartinger

Der VfgH entscheidet nun, ob es in Bludenz und Hohenems erneut zur Wahl kommt.

Bludenz, Hohenems. (VN-sas, mip) Und weg sind sie: Dr. Anton Tschann, Rechtsanwalt der Bludenzer SPÖ, hat am frühen Freitagnachmittag seine umfassende Beschwerde zur Bürgermeister-Stichwahl in Bludenz an den Vergassungsgerichtshof (VfgH) digital gen Wien geschickt. Kurz vor 16 Uhr war auch Dr. Karl

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