Das aktuelle Recht

Leistungsverweigerung bis Mängelbehebung

Dr. Reinhard Pitschmann
Dr. Reinhard Pitschmann

schwarzach. Gewährleistung ist die bei entgeltlichen Verträgen gesetzlich angeordnete Haftung des Schuldners (zumeist eines Unternehmers) für Mängel, welche die Leistung bei ihrer Erbringung aufweist.

Für den Fall, dass ein Unternehmer nicht ordnungsgemäß leistet, und entsprechende Mängel vorhanden s

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die VN in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.