Das aktuelle Recht
Leistungsverweigerung bis Mängelbehebung

schwarzach. Gewährleistung ist die bei entgeltlichen Verträgen gesetzlich angeordnete Haftung des Schuldners (zumeist eines Unternehmers) für Mängel, welche die Leistung bei ihrer Erbringung aufweist.
Für den Fall, dass ein Unternehmer nicht ordnungsgemäß leistet, und entsprechende Mängel vorhanden s