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Damit der letzte Wille auch zählt

Vererben oder schon zu Lebzeiten verschenken? Rat und Tipps zum Erbrecht.
Schwarzach. (ha) Ein sicheres Testament ist eine Garantie dafür, dass der letzte Wille des Erblassers tatsächlich umgesetzt wird. Deshalb sollten bei der Erstellung der letztwilligen Verfügung die gesetzlichen Regelungen genau eingehalten werden. Dasselbe gilt auch bei Schenkungen zu Lebzeiten, dami