VN und Vorarlberger Rechtsanwälte. „Check dein Recht“

Damit der letzte Wille auch zählt

von Josef Hagen
Volles Haus bei Aktion „Check dein Recht“: Diesmal ging es um das Erbrecht.  Foto: VN/Rhomberg
Volles Haus bei Aktion „Check dein Recht“: Diesmal ging es um das Erbrecht. Foto: VN/Rhomberg

Vererben oder schon zu Lebzeiten verschenken? Rat und Tipps zum Erbrecht.

Schwarzach. (ha) Ein sicheres Testament ist eine Garantie dafür, dass der letzte Wille des Erblassers tatsächlich umgesetzt wird. Deshalb sollten bei der Erstellung der letztwilligen Verfügung die gesetzlichen Regelungen genau eingehalten werden. Dasselbe gilt auch bei Schenkungen zu Lebzeiten, dami

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