Kostenvoranschläge vor Eingriffen

Erkenntnis des Höchstgerichts zu Privatpatienten bringt Spitäler ins Grübeln.
Feldkirch. (VN-mm) Ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), wonach Privatpatienten bei Wahleingriffen ein möglichst genauer Kostenvoranschlag vorzulegen ist, bringt die Spitalsverantwortlichen ins Grübeln. „Wir werden in den Aufnahmebögen wohl einige Anpassungen vornehmen müssen“, schätzt