Das aktuelle Recht
Miteigentum und Benützungsentgelt

Nach OGH-Auffassung kann Anspruch auch rückwirkend geltend gemacht werden.
Bregenz. Nutzungen und Lasten an einer im Miteigentum stehenden Liegenschaft werden nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile bemessen.
Übermäßige Mehrnutzung
Wird einem Miteigentümer die persönliche Benützung überlassen, die seinen Miteigentumsanteil übersteigt, so ist die verhältni