Rat der Notare

Steuererhöhung bei Grundstücksschenkung?

Ein Haus, eine Eigentumswohnung oder einen Bauplatz einem Kind zu schenken, war bisher mit relativ geringem steuerlichen Aufwand möglich.

Nach der geltenden Rechtslage fällt bei Schenkungen von Liegenschaftsvermögen für den Geschenknehmer Grunderwerbsteuer an.

Die Grunderwerbsteuer wird dabei vom Wert

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