Gastkommentar

Keine Moralfrage
Prostitution darf in Vorarlberg nur in bewilligten Bordellen ausgeübt werden, außerhalb solcher Etablissements ist sie verboten. Da der Gemeindevorstand zuständige Behörde ist, hat es wegen erwarteter Proteste der Wählerinnen und Wähler bisher noch keine Gemeinde gewagt, ein Bordell zuzulassen, auch