Das Rotlicht leuchtet wieder

Abschlägiger BH-Bescheid gegen Bordellantrag in Hohenems ist verfassungswidrig.
Hohenems. Sehr lange hatte sich der Verfassungsgerichtshof in Wien mit der Beschwerde gegen den abschlägigen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn in Sachen Bordellantrag Hohenems Zeit gelassen. Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Wie die VN exklusiv in Erfahrung brachten, haben die Verfassungs