Freisprüche, die verwundern

von Jörg Stadler
Kornelia Ratz unmittelbar nach ihrer Verurteilung am 31. Juli 2012. Seit gestern darf die Richterin wieder hoffen – der Schuld- und Strafausspruch gegen sie wurde aufgehoben, das Verfahren ans Erstgericht zurückverwiesen.
Kornelia Ratz unmittelbar nach ihrer Verurteilung am 31. Juli 2012. Seit gestern darf die Richterin wieder hoffen – der Schuld- und Strafausspruch gegen sie wurde aufgehoben, das Verfahren ans Erstgericht zurückverwiesen.

Die OGH-Entscheidung im prominentesten Testamentsfall Mutschler wirft Fragen auf.

Feldkirch. (VN-sta) Der Fall Mutschler mit der suspendierten Landesgerichts-Vizepräsidentin Kornelia Ratz als Beschuldigte ist die prominenteste und wohl auch spannendste Angelegenheit in der Testamentsaffäre. Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat die juristische Aufarbeitung der Causa

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