Streiterei um die Totenbeschau

von Marlies Mohr
Bevor ein Begräbnis stattfinden kann, muss von einem dazu bestellten Arzt der zweifelsfreie Tod der betreffenden Person festgestellt werden.
Bevor ein Begräbnis stattfinden kann, muss von einem dazu bestellten Arzt der zweifelsfreie Tod der betreffenden Person festgestellt werden.

Land will auch die Spitäler einbeziehen, Ärztekammer fürchtet um Qualität der Arbeit.

Bregenz. (VN-mm) Noch ist es nur ein Entwurf. Trotzdem sorgt die geplante Änderung des Bestattungsgesetzes schon für Debatten. Grund: Das Land will künftig unter anderem auch Spitalsärzte mit der Totenbeschau beauftragen, wenn kein Gemeindearzt verfügbar ist. Die Ärztekammer fürchtet aber um die Qua

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