Das aktuelle Recht
Vorsicht: Immobilienbesteuerung

Seit 1. 4. 2012 unterliegen private Grundstücksveräußerungen nicht nur der Grunderwerbsteuer (3,5 % oder 2 % des Kaufpreises) und der Eintragungsgebühr (1,1 % des Kaufpreises), sondern auf Verkäuferseite auch der Immobilienertragsteuer (ImmoESt). Die Immobilienertragsteuer beträgt 25 % vom Veräußeru