Steuern sparen. Krankheit und Behinderung bei der Arbeitnehmerveranlagung (Teil 3)
Auf Selbstbehalt achten

AK und VN zeigen Ihnen, wie sich Krankheiten auf ihren Steuerbescheid auswirken.
Feldkirch. (VN) Schwere Krankheiten und Behinderungen sind mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. Sie können daher in einem gewissen Ausmaß bei der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Eva-Maria Düringer, Steuerrechtsexpertin der Arbeiterkammer