Für den Führerschein gelten neue Regelungen

von Tobias Hämmerle
Mehrphasenausbildung Motorrad: In die neue Klasse A 1 kann man jetzt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr einsteigen. foto: ÖAMTC
Mehrphasenausbildung Motorrad: In die neue Klasse A 1 kann man jetzt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr einsteigen. foto: ÖAMTC

Heute tritt neue EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft – neuer Motorradschein.

schwarzach. Die wichtigsten Neuerungen betreffen neben der Befristung des Führerscheins auf 15 Jahre – bei Neuausstellung – vor allem die Ausbildung zum Motorradführerschein. Hier werden insgesamt vier verschiedene A-Klassen eingeführt.

Die Moped-Lizenz war bisher ein Ausweis, der von den Fahrschulen

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