Der Notar rät
Vom Wohnrecht und Fruchtgenussrecht

Bregenz. Häufig wird Grundvermögen bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation weitergegeben. Dabei sollte der Übergeber unbedingt darauf achten, sich diejenigen Rechte am übertragenen Objekt zurückzubehalten, die für ihn noch wichtig sind. Insbesondere wenn Gegenstand der Übergabe ein vom Überge