Das aktuelle Recht
Energieausweis – Verwaltungsstrafen ab 1. Dezember 2012

Dr. Ingo
Breuss
Mit 01. 12. 2012 treten die neuen Bestimmungen des Energieausweis-Vorlagegesetzes 2012 (EAVG 2012) in Kraft und es besteht ab dann die Pflicht des Verkäufers und Bestandgebers, beim Verkauf oder bei einer Vermietung eines Gebäudes oder Nutzungsobjekts einen Energieausweis vorzulegen.
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