Das aktuelle Recht
Eizellspende ist kein Menschenrecht
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verletzt Österreich durch das Verbot von Eizellenspenden nicht die Menschenrechte. Auch die künstliche Befruchtung mit Samen von Dritten ist für unfruchtbare Paare weiterhin keine Option.
Keine MR-Verletzung: Der EGMR stellte fest,