Das aktuelle Recht

Unterhalt fürs Kind bei Zweitausbildung

Die Unterhaltspflicht endet grundsätzlich mit Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes. Diese ist anzunehmen, wenn das Kind die zur Deckung seines Unterhaltsbe-

darfs, außerhalb des elterlichen Haushaltes, notwendigen Mittel selbst erwirbt oder aufgrund einer zumutbaren Beschäftigung dazu im

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