Das aktuelle Recht
Unterhalt fürs Kind bei Zweitausbildung
Die Unterhaltspflicht endet grundsätzlich mit Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes. Diese ist anzunehmen, wenn das Kind die zur Deckung seines Unterhaltsbe-
darfs, außerhalb des elterlichen Haushaltes, notwendigen Mittel selbst erwirbt oder aufgrund einer zumutbaren Beschäftigung dazu im