SCR Altach: Staatsanwaltschaft am Zug

Die Umkleidekabinen am Campus des SCR Altach.⇒vn/rhomberg
Die Umkleidekabinen am Campus des SCR Altach.vn/rhomberg

Lange erwarteter Abschlussbericht des Landeskriminalamtes liegt nun vor und wird von Anklagebehörde geprüft.

Feldkirch, Altach Der Fall schlug hohe Wellen: Ein Ex-Funktionär des SCR Altach soll in Umkleidekabinen der Spielerinnen heimlich Videoaufnahmen der Frauenmannschaft gemacht haben (die VN berichteten). Entsprechende Aufnahmen wurden bei dem Beschuldigten sichergestellt.

Die Chronologie

Der Beschuldigte hatte bereits am 22. September vergangenen Jahres den SCR Altach darüber informiert, dass er seine Funktion im Verein aus „persönlichen Gründen“ niederlege. Dies zu einem Zeitpunkt, an dem noch keine Hinweise oder Verdachtsmomente auf ein strafbares Verhalten des Betreffenden vorlagen. Bis zum 9. Oktober. An jenem Tag durchsuchten Beamte des Landeskriminalamtes unangekündigt den Damentrakt am Bundesliga-Campus. Am 15. Oktober wurde dem SCR Altach im Rahmen einer Zeugenvernehmung erstmals der Name der beschuldigten Person genannt. An die Öffentlichkeit geriet der Fall schließlich am 28. Oktober, als die VN exklusiv über die Causa berichteten. Am Abend desselben Tages rief der Verein zu einem Informationsabend für Spielerinnen und deren Eltern. Dabei wurden Unterstützungsangebote wie Kontakte zu einer Psychologin, einer Opferschutzeinrichtung, einem Rechtsbeistand, dem Landeskriminalamt und internen Ansprechpartnern angeboten. Beamte des Landeskriminalamtes begannen zwischenzeitlich auch mit der Einvernahme von rund 30 Spielerinnen als möglichen Opfern. Die polizeilichen Ermittlungen wurden in einem Abschlussbericht zusammengefasst, der nun an die Staatsanwaltschaft Feldkirch übermittelt worden ist.

Dies wurde den VN am Donnerstag von Simon Mathis, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, bestätigt. „Der Bericht wird jetzt von uns geprüft“, so Mathis. Über Inhalt und Umfang des Abschlussberichtes gab der Staatsanwalt noch nichts bekannt. Ob es zu einer Anklage kommt oder nicht, wird erst nach der Durchsicht entschieden. Was den Zeitpunkt betrifft, vermag sich Mathis noch nicht festzulegen.

Beim derzeit bekannten möglichen Sachverhalt käme unter anderem der Paragraf 201a des Strafgesetzbuches (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) in Betracht, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht ist. Es gilt die Unschuldsvermutung. vn-gs

Staatsanwalt Simon Mathis.⇒vn/gs
Staatsanwalt Simon Mathis.vn/gs
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