Kokaindealer „verraten“ und verurteilt

Der Angeklagte (l.) bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.⇒ec
Der Angeklagte (l.) bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.ec

61-jähriger Türke dealte trotz Aufenthaltsverbots mit Rauschgift.

Feldkirch Als der am Landesgericht Feldkirch angeklagte Türke noch Geld verdiente, war er als Gartenarbeiter tätig. Seit drei Jahren hat er jedoch ein Aufenthaltsverbot in Österreich. Ein Verbot, das er allerdings missachtete. In seine Heimat wollte er nicht zurück, weil er dort aus politischen Gründen angeblich bereits drei Jahre inhaftiert gewesen ist. Laut eigenen Angaben fürchtete er eine neuerliche Festnahme. Weil er in Vorarlberg offiziell nicht arbeiten durfte, habe er keinen anderen Weg gesehen, als mit Suchtmitteln zu handeln. Eine Methode, die drei Jahre lang funktionierte. Dennoch hat der Angeklagte über 10.000 Euro Schulden.

Schlussendlich flog der Dealer deshalb auf, weil „Vertrauenspersonen“ der Polizei verrieten, dass der in Feldkirch Wohnhafte Kokain verkaufe. Insgesamt bestellte er im Inland 1,2 Kilogramm, er selbst gestand einen Tatzeitraum von drei Jahren zu. Der Mann zeigte sich äußerst kooperativ, nachdem er verraten worden war. Es kam zu einer Hausdurchsuchung und dort fand man neben einer speziellen Waage auch Reste von Cannabis und Kokain. 87 Gramm gestand der Angeklagte als verkaufte Menge zu, 240 Gramm hatte er noch an Vorrat zu Hause.

Er selbst bezeichnet sich selbst auch als süchtig. So groß sei der Gewinn auch wieder nicht gewesen, erzählt der Drogenabhängige. Immer wieder hätten rund fünf Prozent der Konsumenten nicht bezahlt, was ihm das Gericht glaubt.  

Wankendes Geständnis

Vor der Polizei nannte der 61-Jährige Lieferanten und Kunden, er gab die Vorwürfe über große Strecken zu. Außerdem hielt er einem Drogenkonsumenten ein Messer an den Hals, was als schwere Nötigung gilt. Auch das räumte der Mann ein.

Neben dem Geständnis gibt es zudem Videoaufzeichnungen. Vor Richter Theo Rümmele wankt das Schuldbekenntnis des Angeklagten zunächst, hält dann aber nach mehrmaliger Rücksprache mit Verteidiger Gerhard Preisl doch. Das Kokain war von miserabler Qualität, vielfach blieb der Verkauf beim Versuch, der Mann war eingeschränkt zurechnungsfähig und reumütig geständig. Somit kann die Strafe bei einem Rahmen bis zu zehn Jahren Haftstrafe bei zwei Jahren bleiben. Knapp 37.000 Euro aus den Suchtgiftgeschäften werden für verfallen erklärt, die muss der Mann dem Staat bezahlen. Seit Ende September ist der Angeklagte in U-Haft. Das Urteil ist rechtskräftig. EC

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