„Es geht quer durch die Bank“

So stellt man in Vorarlberg sicher, dass man sich in der Gastronomie sicher fühlen kann.
Bregenz, Schwarzach Seit drei Jahren und nicht erst nach der Katastrophe von Crans-Montana sind in Vorarlberg die Sachverständigen der Brandverhütungsstelle verstärkt unterwegs. Grund ist eine Novelle der Baugesetze, die seit 2023 regelmäßig verpflichtende Kontrollen vorsehen. Ralph Pezzey leitet im Auftrag des Landesfeuerwehrverbands die Brandverhütungsstelle Vorarlberg: Beanstandungen gibt es viele, behördliche Schließungen sind äußerst selten.
Das wird kontrolliert
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es verpflichtende Brandsicherheitsüberprüfungen im Sechs-Jahres-Rhythmus. Die Brandverhütungsstelle handelt nicht auf eigene Initiative, sondern bekommt ihre Aufträge von der Baubehörde. Dies ist normalerweise die Gemeinde.
Zu kontrollieren sind Hochhäuser, Bildungseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten, Gesundheitsbetriebe von Krankenhäusern bis Pflegeheimen sowie alle allgemein zugänglichen Gebäude, die für mindestens 75 Besucher oder Kunden ausgelegt sind. Für die insgesamt acht Sachverständigen sind damit pro Woche ein bis zwei Tage rein für die Kontrollen vor Ort reserviert.
So hoch ist der Kontrolldruck
Da die neue Verordnung erst seit nun drei Jahren gilt, ist die Anzahl der zu überprüfenden Objekten nicht genau bekannt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und den Kontrollen von vor 2023 rechnet Pezzey mit 4000 bis 6000 Objekten in Vorarlberg, die in seinen Aufgabenbereich fallen. Im Jahr werden entsprechend an die 800 Immobilien geprüft. „Allein am Arlberg sind das an die 150, 160 Objekte“, gibt Pezzey einen Einblick. „Mit unseren Kapazitäten ist es machbar, dass wir die Anfragen der Gemeinden erfüllen können“, versichert Pezzey, dass die vorgeschriebenen Zyklen eingehalten werden.
So sicher sind Lokale
„Es geht quer durch die Bank, das ganze Repertoire“, sieht der Leiter der Brandverhütungsstelle alles Mögliche in den heimischen Lokalen. Dies beginnt bei Wartungsthemen wie nicht funktionierender Notbeleuchtung oder nicht sauber schließenden Brandschutztüren über verstellte oder zu lange Fluchtwege bis zu baulichen Mängeln oder fehlenden Brandmeldeanlagen. Man musste jedoch noch nie ein Lokal aufgrund der Mängel behördlich schließen lassen. „Es kam aber schon vor, dass Stockwerke gesperrt wurden, da keine Fluchtwege vorhanden waren.“
Was passiert bei Mängel
Die Brandverhütungsstelle erstellt ein Gutachten, auf dessen Basis die Behörden einen Bescheid erstellen. Dieser sieht meist Umsetzungsfristen vor, bis wann ein Mangel behoben werden muss. „Dies kann bei einem schwerwiegenden Mangel von sofort bis zu einigen Monaten reichen“, erklärt Pezzey. Realistisch müsse man den Betreibern etwas Zeit geben, schließlich sind Handwerker und Bauträger nicht immer auf Abruf verfügbar. Oft hat ein Bescheid daher eine Prioritätsordnung, der Gemeinde ist dann die Umsetzung fristgerecht zu belegen. vn-rau

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