Vorarlberger Klage bei Verfassungsgerichtshof abgeblitzt

Wien Bezahlt ein vermeintlich sündiger Verkehrsteilnehmer das ausgestellte Organstrafmandat sofort an Ort und Stelle, hat er keine Chance, den Strafbetrag zurückzubekommen. Das wurde nun auch höchstgerichtlich bestätigt. Der Verfassungsgerichtshof hat nämlich die Klage eines Mannes, der von einer M

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