Keine Ermittlungen zum sexuellen Übergriff

Die Affäre beschäftigt auch die Stadtpolitik. Bludenz
Bludenz, Feldkirch Die Staatsanwaltschaft sieht nach dem Berichten zum sexuellen Übergriff auf der Weihnachtsfeier des Bludenzer Rathauses nicht die Voraussetzungen eines Offizialdelikts erfüllt, um von Amts wegen tätig zu werden. Dies könne sich noch ändern.
Die vom Strafgesetzbuch erfassten Sexuald