In Notwehr den Kiefer gebrochen

Der 23-jährige Angeklagte schlug damals kräftig zu. Doch er tat es in Notwehr, so die Auffassung des Gerichtes. eckert
Weil er sich wehren musste: Freispruch vom Vorwurf der schweren Körperverletzung.
Feldkirch Vergangenen August feierten etliche Gutgelaunte auf einem Weinfest in Götzis. Der sinngebenden Bezeichnung des Festes entsprechend wurde auch reichlich getrunken. Vor allem von drei Männern, die sich dann plötzlich völlig grundlos in die Haare gerieten. Ein 48-jähriger Beteiligter der Ause