Aus dem Bezirksgericht Vergehen nach dem Waffengesetz
Etwas zu viel Volt in der Taschenlampe

Verboten: Ein als Taschenlampe getarnter Elektroschocker. Wegen seines Besitzes wurde ein Tschetschene zu 400 Euro Geldstrafe verurteilt. symbol/dpa
33-Jähriger wegen Besitz eines verbotenen getarnten Elektroschockers verurteilt.
Bregenz Der verheiratete Lagerarbeiter hat eine Frau und fünf Kinder zu Hause und am Bezirksgericht Bregenz eine Anklage am Hals. Dort muss sich der Tschetschene wegen des Vergehens nach dem Waffengesetz verantworten.
Erinnerungslücken
Der 33-Jährige kann (oder will?) sich nicht daran erinnern, schon