Falschgeld auf dem Flohmarkt gekauft

Besitz der Blüten nicht strafbar, denn es bestand nie der Vorsatz, sie zur Zahlung zu verwenden.

Feldkirch Sein Besitz von Falschgeld wäre vermutlich nie aufgeflogen, wenn nicht ein dummer Zufall dazwischengekommen wäre. Der am Landesgericht Feldkirch angeklagte 32-Jährige hatte Besuch von der Polizei, allerdings wegen einer ganz anderen Sache. Es ging um eine Verwaltungsgeschichte, weshalb er

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