Staatsanwalt Philipp Höfle zählte seine Anhaltspunkte auf

Staatsanwalt Philipp Höfle ist von der Schuld des Angeklagten überzeugt.
INdizien „Der Angeklagte wählte bewusst den nicht besetzten Grenzübergang über Schellenberg.“
„Es gibt keine plausible Erklärung, warum das Handy des Opfers in der Garage des Angeklagten gefunden wurde.“
„Am Tag nach der Tat putzte der Angeklagte sein Auto.“
„Vom Handy des Angeklagten wurde nach der Ta