VN-Hintergrund. Christiane Eckert über das Delikt der Unterlassung
Wenn das Nichtstun strafbar wird
Wer einem offensichtlich Betrunkenen sein Auto leiht, läuft Gefahr, selbst mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Foto: VN
Strafgesetz kennt Fälle, bei denen wegen der sogenannten Unterlassung geklagt wird.
Feldkirch. Wer etwas anstellt oder gar ein Verbrechen begeht, wird bestraft, so viel ist klar. Doch auch Nichtstun kann strafbar sein und da staunt so mancher Laie, wenn er deshalb vor Gericht steht. Die meisten geben zwar an, dass sie dabei ein ungutes Gefühl hatten, doch mit Strafbarkeit rechneten