Lügen vor Gericht lohnt sich nicht

Verdacht auf Sozialbetrug bringt auch Unbescholtene vor Gericht. VN/hartinger
Unrichtige Zeugenaussagen ziehen oftmals einen „Rattenschwanz“ nach sich.
Feldkirch. Eigentlich ist die Grundregel schnell erklärt: Als Angeklagter darf man im Rahmen seiner Verteidigungsrechte ungestraft lügen, als Zeuge nicht. Fliegt Letzterer auf, droht ihm selbst ein Verfahren: Falsche Beweisaussage nennt es das Gesetz und verhängt bei diesem Delikt gegen die Rechtspf