Lügen vor Gericht lohnt sich nicht

von Christiane Eckert
Verdacht auf Sozialbetrug bringt auch Unbescholtene vor Gericht.  VN/hartinger

Verdacht auf Sozialbetrug bringt auch Unbescholtene vor Gericht.  VN/hartinger

Unrichtige Zeugenaussagen ziehen oftmals einen „Rattenschwanz“ nach sich.

Feldkirch. Eigentlich ist die Grundregel schnell erklärt: Als Angeklagter darf man im Rahmen seiner Verteidigungsrechte ungestraft lügen, als Zeuge nicht. Fliegt Letzterer auf, droht ihm selbst ein Verfahren: Falsche Beweisaussage nennt es das Gesetz und verhängt bei diesem Delikt gegen die Rechtspf

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