Auslieferung im Mordfall nur noch Formsache
Vaduz, Feldkirch. Der Oberste Gerichtshof hat im Falle des im Mordfall von Frastanz tatverdächtigen Liechtensteiner Häftlings dessen Beschwerde gegen seine Überstellung an die Vorarlberger Justiz abgewiesen, die Auslieferung ist zulässig.
Nun muss nur noch das Justizministerium zustimmen, dabei handl