Ratz-Kläger mit Urteil zufrieden

Zuständige Staatsanwaltschaft Steyr will keine höhere Strafe für Richterin Kornelia Ratz.
Bregenz, Steyr. Im Juli 2014 war Richterin Kornelia Ratz in Salzburg wegen eines gefälschten Testaments zu einer teilbedingten Haftstrafe von 32 Monaten, davon zehn Monate unbedingt, verurteilt worden. Die Anklagebehörde hatte gegen dieses ihrer Ansicht nach zu milde Urteil Strafberufung angemeldet.